RECHTSTHEMEN VON ARBEITSRECHT BIS ZIVILPROZESS
Anwalt Arbeitsrecht Köln

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Das Arbeitsrecht ist umfangreich und vielschichtig und das in mehrfacher Hinsicht. Dabei benötigen sehr unterschiedliche Personenkreise Unterstützung von einem Anwalt für Arbeitsrecht:

Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte – allesamt mit sehr unterschiedlichen Anforderungen an anwaltliche Beratung und sehr unterschiedlichen bzw. sogar konträren Zielen.

Dennoch vertreten wir im Arbeitsrecht alle denkbaren Konfliktparteien, also Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte – und das ganz bewusst. Wir lehnen es ab, nur für eine Seite im Arbeitsrecht tätig zu werden. Denn allen Beteiligten hilft es in nahezu jeder rechtlichen Situation im Arbeitsrecht, wenn Rechtsanwälte die Perspektive der jeweils anderen Seite nicht nur aus der Theorie, sondern auch aus eigener Erfahrung kennen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitsrechtliche Themen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rund um den Arbeitsvertrag sind oftmals identisch, jedoch aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Das beginnt bei Fragen rund um das Bewerbungsverfahren (AGG etc.) und setzt sich im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag und dem laufenden Arbeitsverhältnis fort. Nicht zuletzt beschäftigt Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Es existieren aber arbeitsrechtliche Aspekte, die nur die eine oder andere Seite betreffen: Das gilt bei Arbeitnehmern z.B. für die kurze Frist von drei Wochen, in der Kündigungsschutzklage gegen eine Arbeitgeberkündigung erhoben werden muss. Für Arbeitgeber kommt es im Arbeitsrecht hingegen oft zu Überschneidungen mit anderen Rechtsbereichen – z.B. dem Gesellschaftsrecht oder Sozialversicherungsrecht. Dabei sind Start-Ups als Arbeitgeber wiederum mit anderen Themen befasst (z.B. Freelancer, Scheinselbstständigkeit) als KMU, die sich allein wegen ihrer Größe z.B. mit Kündigungsschutz und Mitarbeitermitbestimmung beschäftigen müssen.

Ob Vertretung eines Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, außergerichtlich oder vor Gericht, ob Start-Up oder KMU: in jedem Mandat stehen wir nur für die Interessen unseres Mandanten ein, ergreifen Partei im besten Sinne und vertreten nie beide „Seiten“ in einem Fall.

So unterstützen wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber u.a. mit Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit folgenden Themen:

  • Kündigungen: (fristlose) Kündigung, ordentliche Kündigung, Änderungskündigung, Eigenkündigung, Sperre ALG I etc.
  • Kündigungsschutzklage, Vertretung vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht oder Bundesarbeitsgericht
  • Arbeitszeugnis, Erteilung und Berichtigungsanspruch
  • ausstehende Lohn-/Gehaltsansprüche, Sonderzahlungen, Überstundenabgeltung
  • Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltungsanspruch, Verfall von Urlaubsansprüchen
  • Aufhebungsvertrag, Abfindung etc.
  • Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte
  • Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag
  • Befristung Arbeitsverhältnis, Anschlussbefristung
  • Rückzahlungsklausel in Fortbildungsvereinbarung
  • Vertragsstrafen, Wettbewerbsverbote
  • Teilzeit (Elternteilzeit, Pflegeteilzeit etc.)
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Beschäftigungsverbote
  • Elternzeit, Elterngeld etc.
  • Gleichbehandlung, Ansprüche wegen Ungleichbehandlung, Diskriminierung / AGG

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln - Dr. Knut Seidel

Sie benötigen anwaltliche Unterstützung im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis?

Kontakt

Betriebsrat und Arbeitgeber

Geht es um Rechtliches rund um das Thema Betriebsrat, stellen sich auch hier Betriebsräten und Arbeitgebern oftmals die gleichen Fragen – auch hier allerdings natürlich aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Das gilt von Beginn an, z.B. im Zusammenhang mit der Gründung eines Betriebsrates aber auch mit seiner Finanzierung – im Hinblick auf laufende oder außerordentliche Kosten (z.B. bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes, den das Betriebsratsgremium engagiert). Aber auch wenn es um die Kündigung des Arbeitsvertrages eines BR-Mitgliedes geht, prallen Interessen beider Seiten zu ein und demselben Thema aufeinander. Und nicht zuletzt gehen oftmals über Rechte und Pflichten des Betriebsrats die Meinung zwischen Gremium, seinen Mitgliedern und dem Arbeitgeber auseinander; gerade wenn es um Mitbestimmungsrechte, Beratungs- und Informationsrechte des Betriebsrats geht und der Betriebsrat übergangen oder er unberechtigt auf „Mitwirkung“ besteht.

In all diesen Fällen sind wir gerne behilflich – beratend, gestaltend und streitend, wenn erforderlich. Dabei profitieren unserer Mandanten – ob Betriebsrat oder Arbeitgeber – immer davon, dass wir in anderen Mandaten Erfahrung mit den Argumenten und Verhaltensmustern der „anderen Seite“ gemacht haben. Das ermöglicht uns wirklich interessengerechte Lösungen zu finden – in Konflikten, aber auch in der Ausgestaltung von Vereinbarungen um Konflikte zu vermeiden.

So unterstützen wir Betriebsratsmitglieder bzw. Betriebsratsgremien und Arbeitgeber u.a. mit Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit

  • Gründung Betriebsrat
  • Gesamtbetriebsrat / Konzernbetriebsrat
  • Kosten des Betriebsrats inkl. Kosten Anwalt für Betriebsrat
  • Betriebsratswahlen
  • laufender Arbeit des BR
  • Rechte und Pflichten des Betriebsrats und seiner Mitglieder (Informationsrecht, Mitbestimmung und Beteiligung etc.)
  • Kündigungsschutz Betriebsräte
  • Tarifverhandlungen
  • Interessenausgleich
  • Sozialplan
  • Prüfung, Erstellung, Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Schulungen von Betriebsräten, u.a. auch zu Arbeitnehmerdatenschutz

Sie benötigen anwaltliche Unterstützung zum Thema „Betriebsrat“? 

Kontakt
Kontakt
JuraForum
envelopephone-handsetarrow-up