RECHTSTHEMEN VON ARBEITSRECHT BIS ZIVILPROZESS
Internet-User am Laptop - bildlich für Internetrecht

IT-Recht & Internet-Recht/ eCommerce

Für viele IT-Unternehmen und Unternehmen anderer Branchen spielen das IT-Recht und/oder das Internetrecht eine wichtige Rolle: im Bereich IT im Zusammenhang mit dem Betrieb von IT-Infrastrukturen, in IT-Projekten, bei Softwareerstellung bzw. der Nutzung von Software.

Geht es um Fragen des Internetrechts stehen oftmals Rechtsfragen rund um Website, Webshop und Social Media im Fokus – urheberrechtliche Fragen zur Nutzung von Content, aber auch Fragen des Verbraucherschutzes, des Marken- und Wettbewerbsrechts oder des Medienrechts.

Jeder Bereich für sich und beide Bereiche zusammen genommen sind komplex und umfangreich. Deshalb beraten und vertreten wir Unternehmen jeder Größe aber auch Selbstständige umfassend im IT- und Internetrecht bzw. eCommerce: im Hinblick auf rechtssichere Vertragsgestaltung und rechtskonformes Verhalten im Internet z.B. in der Unternehmenskommunikation aber auch, wenn es zu Vertrags- und Rechtsverletzungen kommt.

IT-Recht

Der IT-Bereich ist geprägt von Verträgen. Denn das IT-Recht ist im Kern und zu großen Teilen Vertragsrecht mit sehr spezifischen, komplexen Inhalten.

Professionelle Rechtsberatung im IT-Recht setzt damit anwaltliche Fähigkeiten im Bereich der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche voraus. Anderseits ist ein vertieftes Verständnis der jeweiligen Vertragsinhalte unbedingt notwendig. Nur so ist es möglich, u.a. IT-Projekte erfolgreich und effizient rechtlich zu begleiten und zu gestalten. Ähnliches gilt im Zusammenhang mit Softwareverträgen, wenn es z B. um Softwareerstellung oder Softwareüberlassung geht, aber auch um „Software as a Service“-Verträge (SaaS), Service Level Agreements (SLAs), Software-Pflege und Support. Und auch wenn sich IT-Rechtsberatung beispielsweise auf Rechtsfragen rund um das Thema Cloud Computing – in der Regel auch mit Bezug zum Datenschutzrecht – bezieht, sind spezielle Kompetenzen und Erfahrung unverzichtbar.

Über diese Erfahrung und Kompetenzen verfügen wir: einerseits, wenn es um die Erstellung von passenden Vertragswerken geht – als individuelle Verträge oder Musterverträge für vielfache Verwendung (Softwareverträge, SaaS, SLAs, ASP, IaaS, PaaS, Providerverträge, AGB, ADVs, NDAs etc.). Dabei sind wir Ansprechpartner für IT- und Softwarehäuser ebenso wie für Unternehmen, die IT-Projekte im Unternehmen umsetzen oder Software für eigene Zwecke entwickeln lassen bzw. lizenzieren wollen. Andererseits unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, der Abwehr unberechtigter Forderungen oder im Vorgehen gegen Rechtsverletzungen wie z.B. im Falle von Softwarepiraterie – außergerichtlich, vor Gericht und in Schiedsverfahren.

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Internetrecht / e-Commerce

Das Internet ist für Unternehmen ein enorm wichtiger Faktor – in der Kommunikation, im Marketing, im Vertrieb. Natürlich sind aber auch in diesem Umfeld etliche Dinge zu beachten, um oftmals teure und ärgerliche Rechtsverletzungen von vornherein zu vermeiden.

Aus diesem Grund gilt es u.a. Webauftritte (Website und Webshops) wie auch Profile in sozialen Medien rechtssicher zu gestalten und zu betreiben – rechtssicher im Hinblick auf Verbraucherschutzvorschriften oder urheberrechtliche Anforderungen (Texte, Fotos, Grafiken, Musiklizenzen), aber auch im Hinblick auf Vorgaben des Wettbewerbsrechts, des Medienrechts und beispielsweise in Bezug auf und Marken und Namen.

Deshalb unterstützen wir Sie bereits in der Entstehungsphase von Webauftritten und Social Media Präsenzen: wir prüfen Konzepte und Layouts und gestalten u.a. notwendige Dokumente wie AGB, Widerrufsbelehrungen, das Impressum und Datenschutzerklärungen. Das hilft, ärgerlichen und teuren Abmahnungen inkl. Schadensersatzforderungen von vornherein zu begegnen. Natürlich stehen wir Ihnen aber auch zur Verfügung, wenn es darum geht, bestehende Online-Präsenzen aller Art auf Rechtskonformität zu prüfen und ggf. anzupassen. Kommt es doch zu Abmahnungen etc. vertreten wir Sie aber natürlich auch außergerichtlich und vor Gericht, um unberechtigte Forderungen abzuwehren oder die Folgen von tatsächlichen Rechtsverletzungen möglichst gering zu halten.

Nicht zuletzt gilt es in diesem Kontext aber auch, effektiv gegen Rechtsverletzungen durch Dritte vorzugehen: mit Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen z.B. wegen Urheberrechts- oder Wettbewerbsverletzungen durch unlautere Werbemethoden von Konkurrenten schützen wir Ihre Rechtspositionen effektiv gegen rechtliche „Übergriffe“ Dritter.

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